Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Innotrade AG solar-toys und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den Onlineshop die Waren von Innotrade AG solar toys erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Innotrade AG solar-toys in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Innotrade AG in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss

a) Durch Einstellen eines Artikels im Onlineshop gibt Innotrade AG solar-toys ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.

b) Der Vertrag zwischen Innotrade AG solar-toys und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer die Ware online bestellt

 

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen der Innotrade AG, solar-toys.

(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.

(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer im Onlineshop aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.

(2) a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.

b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer über, sobald Innotrade AG solar-toys den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Innotrade AG, solar-toys. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Innotrade AG solar-toys nicht zulässig.


§ 6 Preise

Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclingabgabe und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden.

§ 7 Rücktritt

(1) Innotrade AG solar-toys ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

a) Innotrade AG solar-toys trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Innotrade AG solar-toys ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.

(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

a) Ist der Kauf für Innotrade AG solar-toys und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Innotrade AG solar-toys erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Innotrade AG solar-toys innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

b) Bei Mängeln leistet die Innotrade AG solar-toys nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr.

(3) Liefert Innotrade AG solar-toys zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Innotrade AG solar-toys vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Innotrade AG solar-toys.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Innotrade solar-toys nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Innotrade AG solar-toys oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Innotrade AG solar-toys gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots im Onlineshop.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Schweizerischen Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Innotrade AG.  

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

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